Qualitätssicherung
Das Sachverständigenwesen
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen, sofern er nicht gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs verstößt, indem er die Bezeichnung zum Beispiel irreführend verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können.
In Deutschland gibt es mehrere verschiedene Qualifizierungssysteme, von denen zwei den Nachweis einer besonderen Sachkunde und Berufserfahrung erfordern.
1. Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt durch die IHK oder auch durch Ingenieur- bzw. Architektenkammern und ist traditionell die höchste Qualifikation als Sachverständiger in Deutschland. Im Zuge der Globalisierung und mit steigendem Bedarf an der Qualitätssicherung haben sich die Bestellvoraussetzungen und die Überwachung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der internationalen Norm der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 angepasst.
In wenigen Ausnahmen ist ein Gutachten eines öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen vorgeschrieben.
2. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist gegenüber der öffentlichen Bestellung und Vereidigung vergleichsweise jung und wurde erst im Jahr 2003 als weltweite und auch deutsche Norm in der heute gültigen Form entwickelt. Die Globalisierung der Märkte machte die Schaffung einheitlicher weltweit anerkannter Standards notwendig.
Die Zertifizierung erfolgt durch eine private Zertifizierungsstelle, die optimalerweise von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) akkreditiert und überwacht wird. Die Zertifizierung ist auf fünf Jahre befristet. Während der Laufzeit ist eine regelmäßige jährliche Weiterbildung, ebenso wie der Abschluss einer entsprechenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Durch Arbeitsproben wird die Qualität der Gutachten ebenfalls kontrolliert. Für die Rezertifizierung nach fünf Jahren ist eine erneute Sachkundeprüfung abzulegen.