Honorar für die Immobilienbewertung

Marktwertermittlung nach §194 Baugesetzbuch (BauGB)

1.    Grundhonorar

Das Honorar besteht aus dem Grundhonorar, gegenbenfalls Zuschlägen bei Besonderheiten und dem Aufwendungsersatz für die Unterlagenbeschaffung, den Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Grundhonorar orientiert sich überwiegend an dem ermittelten Marktwert.


Wert (in tausend Euro)
Honorar (Euro)
 bis 50
475
 50-100775
100-250
1.190
 250-500 1.785
 500-1.000 2.600
 1.000-2.0003.600
 2.000-3.5005.000
 3.500-7.5008.330
7.500-15.000
13.000
 15.000-25.00019.650


2.    Besonderheiten

Besonderheiten werden durch Zuschläge zum Grundhonorar berücksichtigt.

Zuschlag von 25 % bei

  • Erbbaurechten
  • steuerlichen Bewertungen
  • für mehrere Stichtage


Zuschlag von 35 % bei

  • Nießbrauch und Wohnungsrechten sowie sonstigen Rechten
  • Umlegungen und Enteignungen
  • unterschiedlichen Nutzungsarten auf einem Grundstück
  • bei besonderen Unfallgefahren, starken Beeinträchtigungen durch Staub oder Schmutz


Bei erheblichen Instandhaltungsstau und Modernisierungsbedarf und bei Liquidation erfolgt die Berechnung des Grundhonorars nach dem Mittel der vorläufigen Verfahrensergebnisse.


3.    Beschaffung fehlender Unterlagen

Für die Auftragsbearbeitung sind vom Auftraggeber üblicherweise folgende Unterlagen bereitzustellen:

  • vollständiger aktueller Grundbuchauszug
  • Grundrisse, Schnitte
  • Flächen- und Raumberechnungen
  • Katasterkarte im Maßstab 1:1000
  • Mietverträge

Gerne beschaffen wird die notwendigen Unterlagen für Sie. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, gerundet auf eine viertel Stunde zu folgenden Stundensätzen:

Sachverständigenstunde: 150,00 €     Mitarbeiter/in: 60,00 €


4.    Nebenkosten und Mehrwertsteuer

-    Fahrtkosten: 0,60 €/km und 80,00 €/Stunde
-    Kopien schwarzweiss 0,30 €/Stück; Farbe 0,60€/Stück
-    Fotos 1,50€/Stück
-    Mehrausfertigungen: pdf(scan) 120,00 € einmalig, Druck 60 € pro Ausfertigung
-    Auslagenersatz


Alle Honorare und Nebenkosten verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %.


Gerichtsgutachten

Bei Beauftragung durch Gerichte, z. B. in Zwangsversteigerungsverfahren, erfolgt die Abrechnung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).


Miet-/Pachtwertgutachten

Miet- und Pachtwertgutachten werden nach Zeitaufwand zuzüglich der unter Marktwertermittlung genannten Auslagen und Nebenkosten . Der Stundensatz beträgt 150,00 € , das Mindesthonorar 1,2 Nettokaltmonatsmieten bzw. 1,2 Nettomonatspachten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Sonstige Beratungsleistungen

Beratungsleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet, der Stundensatz beträgt 150,00 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.